Elektronischer Reiseausweis für Ausländer

Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie 2252/2004 werden ab dem 28.06.2009 die Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose nur noch unter Speicherung von Fingerabdrücken ausgestellt.
Ab Vollendung des 6. Lebensjahres ist daher für die Beantragung die persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde zwingend erforderlich.
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- aktuelles Ausweisdokument (z.B. bisheriger Reiseausweis)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Hinweise
Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des elektronischen Reiseausweises gespeichert.
Die Reiseausweise werden zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dadurch kann das Ausweisdokument frühestens 4-6 Wochen nach der Antragstellung ausgehändigt werden. Reiseausweise, die vor dem 28.06.2009 ausgestellt wurden, behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit. Bitte sprechen Sie jedoch zwecks Verlängerung <u>rechtzeitig</u> vor.
Nach Eingang des Reiseausweises werden Sie von uns benachrichtigt. Die Aushändigung kann auch an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung auf dem Postweg ist jedoch nicht zulässig.
Wenn Sie weitere Fragen haben: Rufen Sie bei der Ausländerbehörde der Kreises Kleve an unter 02821/85191.
Wissenswertes zum neuen elektronischen Reiseausweis finden Sie hier
Important information about the electronic travel document
Informations importantes sur le titre de voyage électronique
Sve što treba znati o elektronskoj putnoj ispravi
Elektronik yolcu pasaportuna ilişkin bilinmesi gerekenler








