Aufenthaltstitel

Nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder der zuständigen Meldestelle beantragen Sie den Aufenthaltstitel. Der Antrag kann bei der Einwohnermeldebehörde oder bei der Ausländerbehörde des Kreises Kleve, Nassauerallee 18, 47533 Kleve gestellt werden.

Bringen Sie dazu bitte folgende Originalunterlagen mit:

Für die befristete Aufenthaltserlaubnis

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • den Nationalpass oder Identitätskarte (Personalausweis)
  • 2 aktuelle biometrie-taugliche Lichtbilder
  • den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:
  • bei Arbeitnehmern: die aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers,  dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben
  • bei Selbstständigen / Freiberuflichen: die Gewerbeanmeldung
  • bei Nichterwerbstätigen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Sparguthaben, Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten, etc.)
  • den Krankenversicherungsnachweis
  • Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.

Für die Niederlassungserlaubnis

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • den Nationalpass oder Identitätskarte (Personalausweis)
  • 2 aktuelle biometrie-taugliche Lichtbilder
  • den Krankenversicherungsnachweis
  • den Nachweis über einen ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren z.B. durch Vorlage einer Meldebescheinigung
  • den Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung)
  • den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes

bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise (Gehalts-, Lohnnachweise der letzten drei Monate)
bei Selbstständigen / Freiberuflichen: Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Gewinn- und  Verlustrechnung des Steuerberaters), Gewerbeanmeldung
bei Nichterwerbstätigen: den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Sparguthaben, Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten, etc.)
einen Nachweis über die Leistung von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Darüber hinaus müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. In der Regel ist hierzu ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses erforderlich.

Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.

Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach der Aufenthaltsverordnung.