Weiterführende Links:

Deutsche Auslandsvertretungen
www.diplo.de

Downloads:

PDF: Antrag Abgabe Verpflichtungserklärung

Besuchsaufenthalte

Für die Erteilung eines Besuchervisums (bis zu 3 Monaten) sind die deutschen Auslandsvertretungen zuständig. Über den angefügten Link können Sie die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ermitteln.

Der ausländische Gast beantragt dort auf einem amtlichen Vordruck die Ausstellung eines Besuchervisums. In der Regel ist hierfür eine Einladung und eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers zur Übernahme eventuell entstehender Kosten des Gastes erforderlich. Dazu ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch den Gastgeber, mit seinen persönlichen Daten sowie den Daten des Gastes, erforderlich.

Die Verpflichtungserklärung des Gastgebers wird bei der Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Dabei ist die persönliche Vorsprache des Gastgebers erforderlich.

Mitzubringen sind:

  • der Personalausweis /Reiseausweis oder sonstiges amtliches Ausweisdokument des Gastgebers,
  • der Nachweis über regelmäßiges Einkommen (Arbeitnehmer: die aktuelle Gehaltsbescheinigung, Selbständige: die Bescheinigung eines Steuerberaters über die Höhe des durchschnittlichen monatliche Nettoeinkommens nach Abzug der Krankenversicherungskosten),
  • der Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung des Besuchers für die Dauer des Besuchsaufenthalts,
  • die persönlichen Daten der einzuladenden Person (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift im Heimatland, Passnummer)
  • die Gebühr in Höhe von 25,00 € je Verpflichtungserklärung

Bei der Einreise ist die Verpflichtungserklärung im Original mitzuführen.