Einbürgerung
Ausländer, die längere Zeit in Deutschland leben und hier auch bleiben wollen, haben die Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie bekommen dann einen deutschen Pass, können in Deutschland wählen und gewählt werden, genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, können in viele Länder visafrei reisen, in Deutschland frei ihren Beruf wählen und dauerhaft hier leben.
Einbürgerungsverfahren sind sehr komplex und nehmen in der Regel eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch. In ausführlichen Beratungsgesprächen werden die Bewerberinnen und Bewerber über die Möglichkeiten und Voraussetzungen informiert. Im eigentlichen Antragsverfahren sind verschiedene Behörden und öffentliche Stellen zu beteiligen. Unter anderem sind die wirtschaftliche Lage, die persönlichen Verhältnisse, Auswirkungen von eventuell Straftaten auf das Verfahren und die Verfassungstreue der Betroffenen zu prüfen. Die Deutschkenntnisse sind ein wesentliches Merkmal für eine soziale Integration und ebenfalls Voraussetzung für eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Nachweise sind hier z.B. eine erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs, ein Sprachdiplom (Zertifikat Deutsch B 1), ein Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Mit dem Zuwanderungsgesetz sind auch Integrationskurse für ausländische Staatsangehörige eingeführt worden. Diese umfassen einen Basis- und Aufbausprachkurs (insgesamt 600 Unterrichtsstunden) sowie einen sogenannten Orientierungskurs (30 Stunden), in welchem die deutsche Geschichte, Kultur, Rechtsordnung etc. vermittelt werden. Erfolgreiche Absolventen dieser Kurse können – sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen – frühzeitiger eingebürgert werden.
Weitere Hinweise zu den Integrationskursen finden Sie auf unserer Internetseite: Ausländerangelegenheiten – Integration
Der Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland ist als Einbürgerungsvoraussetzung neu aufgenommen worden. Alle Einbürgerungswilligen sollen sich mit dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie erwerben wollen, und seiner Werteordnung auseinander setzen und über ein Grundlagenwissen verfügen, dass sie in die Lage versetzt, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten mit Leben zu erfüllen und sich mit der Bundesrepublik Deutschland zu identifizieren. Der Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse kann durch eine Bescheinigung über einen erfolgreichen Einbürgerungstest, aber auch auf andere Weise erbracht werden.
Zum Abschluss eines erfolgreichen Einbürgerungsverfahrens wird dem Einbürgerungsbewerber im Rahmen einer Feierstunde die Einbürgerungsurkunde durch den Landrat überreicht.
Im Rahmen des 3. Integrationsprojektes des Kreises Kleve wurde zum Thema Einbürgerung ein Film hergestellt, in dem zugewanderte und inzwischen eingebürgerte Menschen aus dem Kreis Kleve von ihren persönlichen Gründen für die Einbürgerung berichten. Eine Mitarbeiterin der Einbürgerungsstelle gibt ferner Auskunft zu rechtlichen Fragen.
Link zum Filmclip








