Elektronischer Aufenthalts-
titel (eAT) ab 01.09.2011

- Quelle: Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge
Die EU-Verordnungen (EG) Nr. 1030/2002 und (EG) Nr. 380/2008 verpflichten alle EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
In der Bundesrepublik Deutschland wird für folgende Aufenthaltstitel ab dem 01.09.2011 ein elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Ausstellung einer Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
- Blaue Karte EU (derzeit im Gesetzgebungsverfahren)
Die maximale Gültigkeitsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels beträgt bei unbefristeten Aufenthaltstiteln zehn Jahre. Sie ist an die Passgültigkeit gebunden. Die Ausstellung eines elektronischer Aufenthaltstitels ist somit auch erforderlich, wenn Ihr Reisepass neu ausgestellt oder verlängert wurde.
Der elektronische Aufenthaltstitel hat die Form einer Scheckkarte. Er besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten des Inhabers gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und anschließend an die Ausländerbehörde versandt. Hierdurch bedingt können sich Wartezeiten von ca. 4 bis 6 Wochen ergeben.
Sollte Ihr Aufenthaltstitel nach dem 31.08.2011 ablaufen oder Sie erhalten nach diesem Zeitpunkt einen neuen Nationalpass, sprechen Sie bitte ca. 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit von Aufenthaltstitel / Pass in der Ausländerbehörde vor.
Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels werden Gebühren erhoben.
