Staatsangehörigkeits-
ausweis

Der Staatsangehörigkeitsausweis dient als Nachweis, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Bundespersonalausweis.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann für junge Leute wichtig sein, die im Ausland studieren wollen oder für deutschstämmige Einreisende als Voraussetzung für die Ausstellung eines Bundespersonalausweises.

Man kann einen Staatsangehörigkeitsausweis bei der Kreisverwaltung beantragen. Der Kreis Kleve als Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dann, ob und wodurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben oder auch verloren wurde. Dabei sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in erster Linie auf die Angaben und Unterlagen der Antragsteller angewiesen. Es ist deshalb wichtig, den Antrag sorgfältig und möglichst vollständig auszufüllen und alle beweiskräftigen Unterlagen beizubringen, die die deutsche Staatsangehörigkeit belegen.