Unionsbürgerinnen
und -bürger


Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erhalten nach vorheriger Anmeldung bei der Meldebehörde bzw. bei der Ausländerbehörde in der Regel eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht (sog. Freizügigkeitsbescheinigung).

Für die Ausstellung der Bescheinigung werden folgende Unterlagen benötigt:
    ·      Kopie Ihres Reisepasses / Kopie Ihrer nationalen Identitätskarte
    ·      Biometrietaugliches Lichtbild
    ·      Nachweis über Krankenversicherungsschutz
    ·      Kopie Ihres Mietvertrages / Nachweis über Wohneigentum
    ·      Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts z.B. durch
           -   Arbeitsvertrag
                (sofern der Arbeitsvertrag befristet ist, muss die Dauer der Beffristung
                 ersichtlich sein),
           -   Rentennachweis
           -   Bei Selbstständigen Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des
               Einkommens
           -  Aktuelle Gehaltsabrechnungen (der letzten 3 Monate)

Sofern Sie Angehörige der EU-Staaten Bulgarien und Rumänien sind reichen Sie bitte zusätzlich eine Kopie Ihrer gültigen Arbeitserlaubnis der Agentur für Arbeit ein.

Angehörige der EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern benötigen ab dem 01.05.2011 keine Arbeitserlaubnis der Agentur für Arbeit.

Nachstehend können Sie die Aufenthaltsanzeige nach § 5 Freizügigkeitsgesetz (FreizügG) herunterladen. Der Vordruck lässt sich bequem am PC zuhause ausfüllen.

Telefonauskünfte
Allgemeine Information              02821 / 85-191 (INFO)
Telefax                                            02821 / 85-190 oder 85-588