Antidiskriminierung

Migrantinnen und Migranten können von Diskriminierung betroffen sein. In Deutschland ist Diskriminierung verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beseitigt oder verhindert Diskriminierung bezogen auf die folgenden Kategorien:

  1. Rassismus und ethnische Herkunft
  2. Geschlecht
  3. Alter
  4. Sexuelle Identität
  5. Religion und Weltanschauung
  6. Behinderungen und chronische Krankheiten

Der Schwerpunkt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist der Schutz von Diskriminierung im Arbeitsleben. Im Arbeitsleben darf niemand bei der Bewerbung, dem Gehalt, den Arbeitsbedingungen, der Beförderung oder der Kündigung benachteiligt werden.

Auch bei Aktivitäten des alltäglichen Lebens wie zum Beispiel bei der Wohnungssuche, der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, dem Besuch von öffentlichen Einrichtungen, der Eröffnung eines Bankkontos ist Diskriminierung verboten.


Informationen in verschiedenen Sprachen

Für Neuzugewanderte hat die Antidiskriminierungsstelle Informationen zu Diskriminierungen in einer Broschüre zusammengestellt. Die Broschüre in verschiedenen Sprachen finden Sie unter dem folgenden Link: Antidiskriminierung


Wenn Sie diskriminiert werden, können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Die Antidiskriminierungsstelle kann Sie kostenlos und anonym beraten.

Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit AWO
Ansprechpartner: Nazim Dogu
E-Mail: ada@remove-this.awo-kreiskleve.de
Mobil: 0177 / 8957409

Weitere Informationen finden Sie hier