Integration im Kreis Kleve
Arbeitsvertrag
Migrantinnen und Migranten haben ein Recht auf Arbeit und Ausbildung. Der Aufenthaltstitel muss jedoch die Erwerbstätigkeit gestatten.
Jedes Arbeitsverhältnis braucht einen Vertrag. Ein Arbeitsvertrag definiert die Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und der Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber.
Die wichtigsten Punkte in einem Arbeitsvertrag sind:
- Name und Adresse von Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- Name und Adresse von Arbeitgeberin und Arbeitgeber
- Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Stellenbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung
- Gehalt
- Arbeitsort
- Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubstage
- Probezeit
- Krankheitsfall und Kündigungsfrist
- Nebenberufliche Tätigkeit
- Geheimhaltungspflicht und Konkurrenzklausel
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet diesen Vertrag in eine andere Sprache zu übersetzen. Es ist wichtig den Vertrag zu verstehen. Eine Übersetzung ist selber zu organisieren.
Mindestlohn
In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahre. In den ersten sechs Monaten sind Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausgeschlossen.
Mehrsprachige Informationen zur Höhe des Mindestlohns finden Sie unter dem folgenden Link: Mindestlohn
Eine telefonische Beratung erhalten Sie unter der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums:
Tel.: 030 60 28 00 28