Lohnsteuer und Sozialversicherung

Lohnsteuer

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige müssen ihr Einkommen in Deutschland versteuern. Die Steuern werden an das Finanzamt gezahlt. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden die Steuern direkt vom Gehalt abgezogen. Selbstständige haben die Pflicht alle Einnahmen beim Finanzamt anzugeben.

Finanzamt Kleve                                         Finanzamt Geldern
Emmericher Str. 182                                   Am Nierspark 25
47533 Kleve                                                   47608 Geldern

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung bietet einen finanziellen Schutz. Im Fall von Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod unterstützt die Sozialversicherung bei den Kosten. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Beiträge berechnen sich nach dem erzielten Einkommen.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber meldet die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung an. Hierfür ist eine Sozialversicherungsnummer nötig. Diese muss gut aufbewahrt werden.

Zu der Sozialversicherung zählen:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung

Selbständige müssen in der Regel keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Sie sind für die Absicherung selbst verantwortlich.

Sozialversicherung bei Arbeitslosigkeit

Das Jobcenter bezahlt für seine Kunden die Kranken- und Pflegeversicherung. Die  Agentur für Arbeit zahlt für ihre Kunden  die Kranken- und Pflegeversicherung und zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung. 


Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: "Make it in Germany"