Integration im Kreis Kleve
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Lohnsteuer
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige müssen ihr Einkommen in Deutschland versteuern. Die Steuern werden an das Finanzamt gezahlt. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden die Steuern direkt vom Gehalt abgezogen. Selbstständige haben die Pflicht alle Einnahmen beim Finanzamt anzugeben.
Finanzamt Kleve Finanzamt Geldern
Emmericher Str. 182 Am Nierspark 25
47533 Kleve 47608 Geldern
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung bietet einen finanziellen Schutz. Im Fall von Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod unterstützt die Sozialversicherung bei den Kosten. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Beiträge berechnen sich nach dem erzielten Einkommen.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber meldet die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung an. Hierfür ist eine Sozialversicherungsnummer nötig. Diese muss gut aufbewahrt werden.
Zu der Sozialversicherung zählen:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unfallversicherung
Selbständige müssen in der Regel keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Sie sind für die Absicherung selbst verantwortlich.
Sozialversicherung bei Arbeitslosigkeit
Das Jobcenter bezahlt für seine Kunden die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Agentur für Arbeit zahlt für ihre Kunden die Kranken- und Pflegeversicherung und zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: "Make it in Germany"