Asylverfahren

Ausländerinnen und Ausländer dürfen zur Durchführung eines Asylverfahrens in das Bundesgebiet einreisen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über die Anerkennung als Asylberechtigte beziehungsweise Asylberechtigter.

Während des Verfahrens erhält der Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung.

Nach der Anerkennung eines Schutzstatus kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde in Betracht.

Detaillierte Informationen rund um das Thema Asylverfahren finden Sie hier