Aufenthaltstitel

Die Rahmenbedingungen für einen Aufenthalt in Deutschland hängen von der Staatsangehörigkeit der ausländischen Person sowie dem Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts ab.

Staatsangehörige, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines der anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

Welche Unterlagen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vorzulegen sind, wie Sie einen Termin vereinbaren und weitere Details zum Thema finden Sie hier.