Besuchsaufenthalte

Für einen Besuchsaufenthalt ist wichtig, ob die besuchende Person für das Bundesgebiet ein Visum benötigt oder visumsfrei einreisen kann.

Benötigt die besuchende Person ein Visa zur Einreise, kann dies in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist.

Dazu müssen bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) ausreichende eigene Mittel nachgewiesen werden.

Wenn das nicht möglich ist, können Dritte (Verpflichtungsgeber) mit ausreichender Bonität eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Konkrete Informationen zur Visumspflicht und zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung finden Sie hier.