Einreise

Für Aufenthalte über 3 Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind ausländische Personen grundsätzlich visumpflichtig.

Hiervon ausgenommen sind Angehörige der Europäischen Union (EU) oder einer der der anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Darüber hinaus existieren weitere vergünstigende Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie mit Einschränkungen für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino.

Für die Einreise wird zudem ein gültiger Pass beziehungsweise Passersatz benötigt.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.