Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Der beantragte Aufenthaltstitel wird grundsätzlich in Form einer Scheckkarte ausgestellt.

In dem integrierten Chip werden folgende Daten gespeichert:

  1. Personalien
  2. Angaben zum Aufenthaltstitel (Art, Rechtsgrundlage, Dauer und Nebenbestimmungen)
  3. Nummer und Gültigkeit des Passes
  4. die biometrischen Daten (Foto und zwei Fingerabdrücke bei allen Personen ab 6 Jahren)
  5. Wohnanschrift

Die eAT-Karte wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Daher sind für die Ausstellung eines eAT grundsätzlich zwei Besuche bei der Ausländerbehörde notwendig (ein erster Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten sowie ein zweiter Termin nach einigen Monaten zur Abholung des eAT).

Detaillierte Informationen finden Sie hier.