Familiennachzug

Für Personen, die bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland haben, besteht die Möglichkeit, ihren ausländischen Ehepartner oder ihre Kinder im Familiennachzug einreisen zu lassen.

Für den Nachzug eines Familienangehörigen muss vor der Einreise in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Aufenthaltstitel in Form eines Visums beantragt werden.

Im Rahmen des Visumsverfahrens sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes oder bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen des in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen im Original (wenn möglich bitte auch in Kopie) vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier.