Grenzgängerkarte

Sie können eine Grenzgängerkarte beantragen, wenn Sie sich rechtmäßig in einem der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (z.B. in den Niederlanden) aufhalten, dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten. Diese berechtigt Sie, in der Bundesrepublik Deutschland eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.