Unionsbürgerinnen und -bürger

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, sie haben das Recht, sich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz frei bewegen und aufhalten zu können. Hierfür wird kein Aufenthaltstitel (Visum) benötigt.

Daneben besteht die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese umfasst das Recht, in jedem Mitgliedsstaat arbeiten zu dürfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedsstaaten dürfen sich in jedem Mitgliedsstaat um Stellen bewerben und dort unter den für Inländerinnen und Inländern geltenden Bestimmungen erwerbstätig sein.

Aufgrund einer Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (EU) werden keine Bescheinigungen mehr über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht (sogenannte Freizügigkeitsbescheinigungen) ausgestellt.

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