Schule

Alle zugewanderten Kinder haben ein Recht auf Bildung. Dieses Recht ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Zugewanderte Schülerinnen und Schüler mit fehlenden deutschen Sprachkenntnissen werden in Deutsch- fördergruppen unterstützt.

Deutschfördergruppen:

  • Umfang von 10 bis 12 Wochenstunden
  • Deutschförderung (maximal zwei Jahre)

 

Schulsystem in Nordrhein Westfalen

Das Schul­system in Nordrhein-Westfalen ist in ver­schiedene Altersstufen gegliedert:

  • Grundschule (Klassen 1 bis 4)
  • Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10)
  • Sekundarstufe II (Klasse 10 bis 13)

Grundschule (Klassen 1 bis 4)

Die Grundschule wird auch als Primarstufe bezeichnet. Die Grundschule wird von allen Kindern in Deutschland besucht.

Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10).

Es gibt ver­schiedene Schul­formen der Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe I umfasst die Hauptschule, Sekundarschule, Gesamtschule, Realschule und das Gymnasium. Jede Schulform bietet unter­schied­liche Ab­schlüsse­. Abhängig vom Schulabschluss gibt es unterschiedliche Zukunftsperspektiven. Die Eltern wählen für ihre Kinder die passende Schulform.

Sekundarstufe II (Klasse 10 bis 13)

Nach der Sekundarstufe I folgt die Sekundarstufe II. Die Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs haben die Sekundarstufe II.   Dort gibt es die Möglichkeit für einen höheren Schulabschluss.

Weitere Informationen über das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen sowie schulische Angebote finden Sie in dem Wegweiser des Kreises Kleve unter "Schule".

Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen

Die Schulpflicht unterteilt sich in:

  • eine Voll­zeit­schul­pflicht (Grundschule und Sekundarstufe I)
  • eine anschließende Schul­pflicht (Sekundar­stufe II)

Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.


Nach der Zuweisung zu einer Kommune haben Flüchtlingskinder das Recht und die Pflicht eine Schule zu besuchen. Auch für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht  die Schulpflicht. Ein Verstoß gegen die Schulpflicht hat gesetzliche Konsequenzen zur Folge.


Weitere mehrsprachige Informationen zum Schulsystem in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter dem folgenden Link: Schulsystem