Integration im Kreis Kleve
Finanzielle Unterstützung - Familien
Kindergeld:
Das Kindergeld ist eine wichtig finanzielle Hilfe und Unterstützung für Familien in Deutschland.
Kindergeld gibt es grundsätzlich:
- für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- für Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr
- für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Eltern sind für das Kindergeld berechtigt mit
- einem Wohnsitz in Deutschland oder
- gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Den Antrag können Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit
stellen:
Bundesagentur für Arbeit
Kindergeldkasse/ Familienkasse
Standort Wesel
Reeser Landstr. 61
46483 Wesel
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Kindergeld
Elterngeld
Der Staat unterstützt mit dem Elterngeld Väter und Mütter. Das Elterngeld ersetzt teilweise das fehlende Gehalt nach der Geburt des Kindes.
Ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn die Eltern
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Weitere Informationen über Elterngeld finden Sie unter dem folgenden Link: Elterngeld
Unterhaltsvorschuss von Kindern
Eine finanzielle Hilfe erhalten Mütter und Väter, die ihre Kinder alleine erziehen und keine Unterstützung von dem anderen Elternteil bekommen. Diese Unterstützungen bekommen auch Kinder, bei denen die Vaterschaft nicht geklärt ist. Mit dem Geld kann der Lebensunterhalt der Kinder gesichert werden. Diese Unterstützung nennt man Unterhaltsvorschuss.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Unterhaltsvorschuss.
Bei Fragen können Sie sich an das örtliche Jugendamt wenden. Dort können Sie auch den Antrag stellen.
Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss für Ausländerinnen und Ausländer
Auch Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland haben einen Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss.
- Staatsangehörige der EU-Staaten sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (und gleichgestellter Staaten) ohne Niederlassungserlaubnis oder anderen Aufenthaltstiteln (Prinzip der Freizügigkeit).
- Alle anderen brauchen einegültige Aufenthaltserlaubnis oder einen bestimmten Aufenthaltstitel.
Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Unterstützungsangebot der Jugendämter für Eltern. Die Jugendämter unterstützen zum Beispiel bei der Feststellung der Vaterschaft oder im Fall von Unterhaltsansprüchen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Beistandschaft
Bei Fragen können Sie sich an das örtliche Jugendamt wenden. Dort können Sie auch den Antrag auf Beistand für ihr Kind stellen.
Weitere Tipps, Adressen und Angebote für Eltern erhalten Sie in der Broschüre: Eltern werden - Eltern sein