Mutterschutz und Elternzeit

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Frauen und Mütter am Arbeitsplatz vor

  • Gefährdungen der Gesundheit.
  • finanziellen Einbußen.
  • dem Verlust des Arbeitsplatzes.

►  Gesundheitsschutz

Vor und nach der Entbindung gibt es bestimmte Fristen und medizinische Gründe, aus denen schwangere Frauen und Mütter nicht arbeiten dürfen. 

►  Kündigungsschutz

Arbeitnehmerinnen haben während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen Kündigungsschutz.

►  Freistellung für Untersuchungen und Stillzeiten

Arbeitnehmerinnen haben ein Recht auf Freistellung von der Arbeit für medizinische Untersuchungen und Stillzeiten. Die Arbeitszeit ist nicht nachzuarbeiten. Es darf Verdienstausfall entstehen.

Elternzeit

In Deutschland gibt es einen Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit bietet die Möglichkeit das Kind nach der Geburt selbst zu betreuen. Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zum früheren Inhalt und Umfang der Arbeit.  

Weitere Informationen zur Elternzeit erhalten Sie unter dem folgenden Link: Elternzeit

Weitere Tipps, Adressen und Angebote für Eltern erhalten Sie auch in der folgenden Broschüre:  Eltern werden - Eltern sein