Trennung und Scheidung

Die Trennung einer Partnerschaft ist eine schwierige Lebenssituation. Neben der emotionalen Belastung kommen finanzielle und rechtliche Fragen. Ein eigener Anwalt kann bei einer Trennung und Scheidung hilfreich sein.


Kosten

Vor der ersten Beratung beim Anwalt kann ein Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragt werden. Der Beratungshilfeschein ist für Personen mit geringem Gehalt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch eine Prozesskostenhilfe.


Aufenthaltsrecht

Bei einer Ehe zwischen einer Ausländerin oder einem Ausländer und einer Deutschen oder einem Deutschen gelten besondere Regeln. Wenn eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe besteht, hat die Partnerin oder der Partner erst nach drei Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Bei einer kürzeren Ehezeit kann die Aufenthaltserlaubnis mit der Trennung enden. Das gilt bereits bei der Trennung und nicht erst bei der Scheidung. In besonders schweren Fällen (zum Beispiel bei Gewalt in der Ehe) oder bei gemeinsamen minderjährigen Kindern, besteht die Möglichkeit auf ein eigenes Aufenthaltsrecht nach weniger als drei Jahren.

Trennungszeit

Vor der Scheidung müssen die Ehepartnerinnen und Ehepartner mindestens ein Jahr in Trennung leben. In seltenen Ausnahmen können sich Ehepaare auch vor dem Ablauf der Trennungsfrist scheiden. Für diese Ausnahmen müssen schwere Gründe vorliegen.

Unterhalt

Während der Trennung muss die Ehepartnerin oder der Ehepartner mit dem höheren Einkommen dem anderen Unterhalt zahlen. Nach der Scheidung gilt das nicht mehr. Die geschiedene Partnerin oder der geschiedene Partner muss nur dann Unterhalt zahlen, wenn zum Beispiel die Kinder noch sehr klein sind oder die andere Partnerin oder der andere Partner aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann.

Die gemeinsamen Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt, wenn:

  • sie minderjährig sind.
  • eine Ausbildung machen, studieren oder zur Schule gehen.

Sorgerecht

In Deutschland erhalten beide Elternteile bei der Scheidung das Sorgerecht. Sie entscheiden gemeinsam über die Erziehung des Kindes. In seltenen Fällen gibt es auch Ausnahmen. Bei Problemen des gemeinsamen Sorgerechts unterstützen und beraten die Jugendämter.

Wohnen

Während der Trennung oder Scheidung entscheiden die Partnerin und Partner, wer in der Wohnung oder im Haus wohnen bleibt. Zusätzlich entscheiden sie, bei wem die Kinder wohnen. Wenn die Partnerinnen und Partner keine Einigung erzielen, entscheidet das Familiengericht.

Weitere Tipps, Adressen und Angebote für Eltern erhalten Sie in der folgenden Broschüre:  Eltern werden - Eltern sein