Integration im Kreis Kleve
Förderaufruf "Ehrenamt stärkt Integration durch Prävention"
Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Kleve ruft zur Teilnahme am Projekt "Ehrenamt stärkt Integration durch Prävention" auf, in dem durch integrationsbezogene Präventionsmaßnahmen die aktive gemeinschaftliche Teilnahme von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gefördert werden soll.
Integration entscheidet sich dort, wo sich Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion begegnen, sei es im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder im Wohnumfeld. Insofern ist es wichtig, dass Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vor Ort unterstützt und das friedliche Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen vor Ort gestärkt wird. Ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement leistet hierbei einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zu gelingender gesellschaftlicher Integration.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) stellt im Jahr 2026 Fördergelder für das Ehrenamt im Kontext von Prävention zur Verfügung.
Ziel der Förderung ist es, ehrenamtliche Aktivitäten zur Integration von Geflüchteten und neuzugewanderten Menschen durch präventive Maßnahmen zu unterstützen. Die Maßnahmen sollen dabei über soziale, kulturelle und religiöse Grenzen hinweg helfen sich räumlich, sprachlich, sozial und kulturell in den Kommunen zu orientieren.
I. Grundsätze der Förderung
Grundlage der Förderung und Weiterleitung ist der Zuwendungsbescheid des Landes NRW an das KI, sowie die Förderrichtlinie des KI zur Maßnahme „Ehrenamt stärkt Integration durch Prävention“.
Voraussetzung für die Förderung ist der präventive Charakter des beantragten Vorhabens. Die geförderten Aktivitäten sollen auf die Stärkung von Schutzfaktoren gegen Radikalisierung, die Förderung von Resilienz und das Empowerment der angesprochenen Menschen abzielen und somit helfen:
Vorurteile, Ausgrenzung, soziale Isolation sowie Barrieren und soziale Konflikte zwischen verschiedenen Gruppen in einer Gesellschaft zu vermeiden, zu reduzieren oder zu verhindern,
Diskriminierung vorzubeugen und die Chancengleichheit zu sichern.
Die Maßnahmen können rückwirkend ab dem 01.01.2026 geltend gemacht werden und müssen spätestens zum 31.12.2026 beendet sein.
Jede Maßnahme kann mit bis zu 2.000,00 Euro gefördert werden. Eine Beantragung von mehreren Maßnahmen pro Antragstellerin bzw. Antragsteller ist möglich.
Grundsätzlich wird die Zuwendung als Vollfinanzierung in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die eingereichten Projekte und Maßnahmen können sich auf bereits bestehende Konzepte oder Projekte beziehen, sofern diese nicht bereits durch Dritte gefördert werden.
II. Förderfähige Projekte und Maßnahmen
Nachfolgende Schwerpunkte sind für die Durchführung von Projekten und Maßnahmen vorgesehen:
Sprach- und Bildungsangebote z.B.: Sprachangebote, Lesecafés, Sprachtandems, Demokratiebildung, Mentorenprogramme für die berufliche Orientierung, außerschulische Lernbegleitung, etc.
Interkulturelle Begegnungen und Veranstaltungen z.B.: Internationales Café, Tag der Vielfalt, interreligiöse Dialoge
Freizeit und Kulturangebote z.B.: Sportprojekte, Kulturdialog-Workshops, Kunst-, Musik- und Theaterprojekte, Bildungsausflüge (ausgeschlossen sind Fahrten ins Ausland und schulische Veranstaltungen)
Qualifizierung von Ehrenamtlichen z.B: Flüchtlinge und Asyl, Interkulturelle Kompetenz und Kommunikation, Nähe und Distanz/Grenzen des eigenen Engagements, Umgang mit Anfeindungen, Stressbewältigung, etc.
III. Verfahren und Ablauf
Bildungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Migrantenselbstorganisationen, sowie ehrenamtliche Initiativen aus dem Kreis Kleve konnten vom 01.05.26 bis zum 31.05.26 Anträge mittels des Onlineformulars stellen. Weitere Antragsstellungen für 2026 sind leider nicht möglich.
Alle eingegangenen Anträge werden anschließend durch das KI geprüft und nach festgelegten Kriterien fachlich bewertet. Nach der Entscheidungsfindung werden alle Antragsstellerinnen und Antragssteller über den Ausgang schriftlich informiert.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bei Fragen steht Ihnen das Kommunale Integrationszentrum montags bis mittwochs in der Zeit von von 9.00 bis 13.30 Uhr unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Tel.: 02821 85-538
E-Mail unter: ki@kreis-kleve.de
IV. Downloads