Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden spielen eine wichtige Rolle im Integrationsprozess und bilden den Baustein 3 des KIM. Das Land NRW fördert in beiden Behörden zusätzliche Personalstellen. Ziel ist die Stärkung der rechtlichen Verstetigung der Integration von gut integrierten Menschen nach § 25a und § 25b des Aufenthaltsgesetzes sowie die Einbürgerung gut integrierter Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Zudem sollen Strukturen geschaffen werden, um Kooperationen mit der Migrations- und Integrationsverwaltung zu fördern.

Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem strategischen Overhead und dem Case Management.