Beratung von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern
Das Kommunale Integrationszentrum berät im Einzelfall neue Schülerinnen und Schüler im Kreis Kleve und ihre Eltern.

Das Kommunale Integrationszentrum:

  • informiert über das deutsche Schul- und Bildungssystem
  • berät über die Deutschförderung an Schulen
  • gibt Informationen zum Anmeldeverfahren
  • hilft bei der Planung der Schullaufbahn
  • unterstützt bei Schulformwechsel und Übergängen

Für die Beratung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Pass/Ausweis des Kindes oder Jugendlichen und der Eltern
  • Meldebescheinigung der Kommune

       wenn möglich

  • (übersetzte) Zeugnisse der bisher besuchten ausländischen und deutschen Schule

Um eine erfolgreiche Kommunikation zwischen der Familie und der Beraterin bzw. dem Berater zu gewährleisten, ist es wichtig, dass sich beide Seiten
sprachlich verstehen. Für Sprachen, die die Beraterinnen und Berater persönlich nicht abdecken, können ehrenamtliche Sprach- und Kulturmittlerinnen bzw. -mittler des Kreises Kleve zum Termin hinzugezogen werden. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Familien eine Person aus ihrem Umfeld mitbringen, die bei der Übersetzung behilflich sein kann.

Es wird auf die lokale Schullandschaft sowie auf die außerschulischen Lern- und Förderangebote im Kreis Kleve aufmerksam gemacht. Während der Beratung wird keine Schulformempfehlung vorgenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine allgemeine und unverbindliche Beratung handelt. Es handelt sich nicht um eine Schulzuweisung oder eine etwaige in diesem Zusammenhang stehende Tätigkeit für schulpflichtige Kinder oder Jugendliche. Schulzuweisungen werden aufgrund der rechtlichen Zuständigkeit durch die Untere Schulaufsicht des Kreises Kleve vorgenommen (Abteilung 1.3 - Schule und Kultur, Schwerbehindertenausweise).


Bitte vereinbaren Sie hier einen Beratungstermin:

Tel.: 02821 85-144
E-Mail: Astrid.Scherschenewitz@kreis-kleve.de


 

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