Integration im Kreis Kleve
Krankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt in Deutschland viele Kosten für medizinische Behandlung, Medikamente und Hilfsmittel.
In Deutschland hat jeder die Pflicht eine Krankenversicherung abzuschließen. In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Arten der Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung.
Gesetzliche und Private Krankenversicherungen
Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Einkommen. Die Versicherten können die gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Die Krankenkassen müssen jeden Kunden aufnehmen und versichern. Kinder unter 25 Jahren, ohne eigenes Einkommen, können kostenlos familienversichert werden. Auch Ehepartnerinnen und Ehepartner können kostenlos mitversichert werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oberhalb einer bestimmten Gehaltsgrenze, Beamte sowie Selbstständige können sich privat versichern. Private Krankenversicherungen unterscheiden sich in ihren Leistungen und Beiträgen.
Informationen über das System der Krankenversicherungen in Deutschland finden Sie unter dem folgenden Link: Krankenversicherung
Krankenversicherung für Asylsuchende
Asylsuchende sind in den ersten 15 Monaten nicht gesetzlich krankenversichert. Ein Anspruch auf ärztliche Betreuung besteht bei:
- notwendigen Behandlungen
- akuten Erkrankungen und Schmerzen
- Schwangerschaft und nach einer Geburt
Für einen Besuch bei einer Ärztin oder einem Arzt wird ein Krankenbehandlungsschein benötigt. Den Krankenbehandlungsschein stellt das Sozialamt aus.
Gesundheitskarte
Asylsuchende, die in Deutschland länger als 15 Monate leben, haben einen Anspruch auf eine elektronische Gesundheitskarte. Mit der Gesundheitskarte können sie direkt zum Arzt gehen. Dadurch bekommen Asylsuchende die gleichen Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte.
Krankenversicherung für Minijobber
Minijobs sind geringfügige Arbeitsverhältnisse. Der Monatslohn überschreitet 450 Euro nicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines 450 Euro-Jobs sind nicht gesetzlich versichert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich freiwillig versichern.
Es besteht auch die Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung über die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner oder über die Eltern.
Krankenversicherung für Personen die Arbeitslosengeld II beziehen
Das Jobcenter zahlt die Krankenversicherung für Personen, die Arbeitslosengeld II bekommen. Das Jobcenter überweist die Beiträge direkt an die Krankenversicherung.
Zuzahlungen für medizinische Leistungen
Die Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für alle medizinischen Leistungen. Versicherte müssen sich an den Kosten beteiligen.